2. April 2024 09:52
Hallo!
Ich stehe vor folgendem Problem:
Bei einem meiner Lieferanten gibt es einen nachträglichen Umsatzbonus, den ich (aufgrund der sehr schmalen Marge) in den Einstandspreis einrechnen muss.
Dieser Bonus ist aber erst nach begleichen der EK-Rechnungen fällig und ich kann ihn daher nicht direkt in der EK-Rechnung berücksichtigen.
Kann ich das nur mit einer EK-Gutschrift richtigstellen?
(Einstandspreisberechnung: Durchschnittlich, pro Artikel und Lagerort)
Vielen Dank für die Hilfe!
2. April 2024 10:42
Kann ich das nur mit einer EK-Gutschrift richtigstellen?
Ja, als Abschlagsgutschrift
Artikelzuschläge für zusätzliche Handelskosten verwendenmit Zuweisung auf
alle betroffenen Lieferungen, damit nicht der Einstandspreis u.U. negativ wird, wie
hier beschrieben (vor 15 Jahren
).