30. September 2009 23:51
"Ausgleich mit Artikelposten" und
"Ausgeglichen von Artikelposten" darf man nicht verwechseln.
Normaler VerkaufOhne Charge : alle positiven Artikelposten stehen für den Ausgleich zu Verfügung, bei FIFO wird der älteste gewählt.
Mit Charge : nur die positiven Artikelposten, wo der Chargencode mit dem Verkaufschargencode übereinstimmt, werden berücksichtigt, innerhalb dieser dann wieder der älteste. Der Wareneinsatz des Verkaufs wird also aus den Artikeln der Charge ermittelt.
Mit "Ausgleich von Artikelposten" wird ein Posten aus der Charge konkret ausgewählt (die ja auch aus mehreren Wareneingängen mit unterschiedlichen Einstandspreisen bestehen kann).
Einstandspreis-Rückverfolgung bedeutet aber: "Ausgeglichen von Artikelposten" muss gefüllt werden (im Artikelbuchblatt als "Ausgegl. von Posten" bezeichnet). Das hat noch weitere Auswirkungen. Normalerweise ist ein bestandserhöhender Artikelposten der Startpunkt für den Wertefluss im Lager und muss deshalb gleich den richtigen Einstandspreis bekommen. Durch "Ausgeglichen von Artikelposten" wird aber ein zusätzlicher Bezug (Rücknahmebeziehung) zu einem Artikelposten hergestellt, der wiederum bereits eine Ausgleichsbeziehung (Abverkaufsbeziehung) zu einem
anderen positiven Artikelposten im Lager hat. Das ist der, von dem der sich beim Verkauf abgebucht hat. Es wird dann, wenn bereits bekannt, der Einstandpreis des negativen Postens für die Rücknahme verwendet, aber durch die Abverkaufsbeziehung zu dem anderen positiven Posten werden auch Wertänderungen an diesem Posten über den Verkauf an die Rücknahme durchgeschleift. Wenn z.B. der andere positive Posten noch nicht fakturiert wurde, ist der tatsächliche Einstandspreis(= Wareneinsatz) für den negativen Posten noch gar nicht bekannt. Außerdem können sich durch nachträgliche Zu-/Abschläge Wertänderungen beim positiven Artikelposten mit der Abverkaufsbeziehung ergeben. Dadurch, dass man mit der Auswahl des negativen Postens eine Rücknahmebeziehung bildet, ist sichergestellt, dass nach der Faktura der tatsächliche Einstandspreis auch für die Reklamation verwendet wird.
Ein Beispiel für einen neuen Artikel :
Einstandspreis unklar, daher noch null. Wareneingang geliefert, Eingangsrechnung fehlt. Kunde "droht mit Kauf", Auftrag über 100 Stk. wird geliefert. Kunde reklamiert 20 davon. Reklamation wird ohne "Ausgeglichen von Artikelposten" gebucht, Einstandspreis ist immer noch null weil die Eingangsrechnung noch fehlt. Die kommt dann nach 2 Wochen (oder noch später
), Einkauf wird fakturiert, die 100 Stück aus dem Auftrag bekommen den Wareneinsatz.
Aber: Der Einstandspreis für die Reklamation bleibt Null, weil dieser positive Posten ohne Rücknahmebeziehung ist. Genau das verhindert das Versorgen von "Ausgeglichen von Artikelposten". Dann wird auch die Reklamation mit dem Wareneinsatz des Auftrags bewertet und dieser Wert würde dann auch bei der Einkaufsgutschrift verwendet, die die 20 reklamierten Stück zum Lieferanten zurückbucht, oder für einen erneuten Verkauf.
Das erledigt alles die Lagerregulierung über mehrere Ebenen ohne weiteres Zutun, aber nur wenn am Anfang nicht vergessen wurde, "Ausgeglichen von Artikelposten" zu versorgen. Wenn das versäumt wird, muss man später nachträglich kontrollieren und die Rücknahme mit Nullwert händisch neu bewerten. Das macht wesentlich mehr Arbeit als es gleich richtig zu machen.
Obiges gilt auch für die aktuellen Versionen, nicht nur für Version 3. Da hilft also kein Upgrade
.