8. September 2005 16:17
8. September 2005 18:16
9. September 2005 08:55
9. September 2005 10:12
Timo Lässer hat geschrieben:Ein gebuchter Beleg darf nachträglich nicht mehr verändert werden, da er sonst mindestens gegen die GDPdU verstößt, welche besagt, dass zu jeder Zeit der Originalbeleg reproduziert werden können muss.
9. September 2005 12:39
9. September 2005 13:13
12. September 2005 08:42
Timo Lässer hat geschrieben:Der einzige Fall, wo das Lieferdatum geändert werden müsste, wäre:
1. Lieferung soll am 05.09.2005 erfolgen und wird zu dem Datum gebucht.
2. Kunde nicht angetroffen, erneute Zustellung am 06.09.2005 erfolgreich.
In diesem Fall würde man dazu neigen, das Datum zu ändern, jedoch ist die Lieferung unabhängig von der Warenannahme am 05.09.2005 erfolgt.
Alternativ hätte man (wie bei der Deutschen Post AG üblich) es als zugestellt bei der nächsten Postfiliale hinterlegen können. Ob und wann der Kunde sich die Ware dann von der Post abholt ist seine Sache.
12. September 2005 09:32
12. September 2005 10:50
2. Oktober 2005 13:54
Timo Lässer hat geschrieben:Ein gebuchter Beleg darf nachträglich nicht mehr verändert werden, da er sonst mindestens gegen die GDPdU verstößt, welche besagt, dass zu jeder Zeit der Originalbeleg reproduziert werden können muss.