29. Januar 2018 15:27
Hallo zusammen,
wir haben im Dezember letzten Jahres auf MS Dynamics NAV 2017 umgestellt. (Version 10.0.17501.0)
Wir verwenden die Standard-Module für Marketing, Vertrieb, Einkauf und Lager.
In der Buchhaltung wird nach wie vor DATEV eingesetzt.
Zur Frage:
Wir haben einige Debitoren mit Lastschrift-Zahlungsbedingung.
Um die Posten aus den Verkaufsrechnungen via Banking-Programm einzuziehen, hat unser NAV-Partner eine Anpassung geschrieben, mit der wir jedoch nicht 100% zufrieden sind.
Daher habe ich es nun mal mit dem NAV - Standard versucht und die entsprechenden Einrichtungen in der Test-DB vorgenommen.
Anschließend habe ich je einen Verkaufsrechnung und einen Verkaufsauftrag durchgebucht.
über Lastschriften -> Lastschrift erstellen werden auch Posten erzeugt.
Als Lastschriftbetrag steht jedoch immer der Ursprungsbetrag (vor Skonto-Abzug).
Folgende Beispiel-Zahlungsbedingung habe ich verwendet:
Bankeinzug 8 Tage 4% Skonto.
Eingerichtet ist diese wie folgt:
Fälligkeitsdatum 8T
Skontoformel 8T
Rabatt in %: 4
Ist für mich als FiBu-Laie ja erst mal korrekt, da bei den Lastschrift-Zahlungsbedingungen Skonto-und Fälligkeitszeitraum identisch ist.
Ich habe testweise auch mal beim Fälligkeitsdatum und / oder Skontoformel 8T entfernt, dennoch wird der Skontobetrag nicht abgezogen.
Jemand eine Idee, woran das liegen könnte?
1. Februar 2018 09:43
Hallo,
soweit mir bekannt ist kann man bei NAV-Standard Lastschrifteinzügen keinen Skonto in Abzug bringen.
Für mich auch generell logisch da der Kunde bei Lastschriften keinen Einfluss auf das eigentliche Ausführungsdatum hat.
Spätestens wenn man in den Bereich kommt die Lastschrift einen Tag später einzuziehen, wird man rein formal gesehen die Zahlungsbedingung für den berechtigten Skontoabzug bzw. Skontogewährung nicht mehr einhalten und der Lastschrifteinzug erfolgt demnach erstmal ohne Skontoabzug.
Ich persönlich sehe eine Vereinbarung wie "Wenn wir den offenen Rechnungsbetrag per Lastschrift bei Ihnen einziehen dürfen gewähren wir Ihnen 2%" eher als Rechnungsrabatt und nicht als Skontogewährung.
Aber da gehen die Meinungen sicherlich auseinander.
Die AddOn-Zahlungsverkehrsmodule (DYNAMO Zahlungsverkehr und OPplus) bieten da aber dennoch entsprechende Möglichkeiten die Thematik zu händeln. Sprechen Sie am Besten mit Ihrem Partner ob der Einsatz eines solchen AddOns nicht generell sinvoll wäre.