14. Januar 2015 09:57
Für solche grundsätzlichen Einrichtungsfragen ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
573 gibt es nicht als Steuerkonto, wenn 1573 gemeint war, das ist im
SKR03 für
EU-Dreiecksgeschäfte gedacht.
Ob "Prozentual" oder die anderen Einrichtungsoptionen
(Link) für unrealisierte MWST benutzt werden sollen, sollte ebenfalls mit dem Steuerberater abgestimmt werden. Danach kann man in einem Testsystem alle Varianten Inland/EU/Drittland für alle Steuersätze durchspielen (bei Ist-Versteuerung inkl. OP-Ausgleich mit Teilzahlung) und die Buchungssätze dort vor Inbetriebnahme des Echtsystems verifizieren lassen.