Verschmelzung der 2 Firmen

1. November 2017 17:12

Hallo liebes Forum,

hat jemand Erfahrung mit Verschmelzungen ? Ich habe folgende Situation. 2 Gmbhs werden verschmolzen, auf die Weise, dass eine (GmbH A) in die andere (GmbH B) einhergeht. Somit bleibt ein Mandant und zwar die GmbH B. Ein neues Mandant wird nicht gemacht. Rechtliche Seite ist geklärt ! Meine Frage wäre wie geht man mit den Forderungen und Verbindlichkeiten der beiden Gmbhs die vor der Verschmelzung enstanden sind ? Bedeut. Gmbh A hat offene Forderungen gg. Gmbh B, die bei Gmbh B natülich als Verbindlichkeiten an GmbH A gebucht sind. Die 14-er und die 16-er Konten sind spiegelverkehrt mit gleichen Salden. NAch der Verschmelzung sollen eben diese "internen" Forderungen/Verbindlichkeiten natürlich verschwinden. Es ist vereinbart worden mit dem NavisionSupport, dass die Salden von den Sachkonten in die aufnehmende GmbH B aingebucht werden. Soweit so gut aber die Frage wäre :

Wie soll man am besten die Salden einbuchen und nacher bereinigen ???

als Beispiel die Gmbh B (die aufnehmende) hat eine Forderung ggü. A
wenn man diese Forderung als Verbindlichkeit bei B einbuchen würde, dann (m. Meinung nach) wäre derselbe Sachverhalt doppelt in dem Hauptbuch drin und narürlich nur einmal in der OP-Liste vom B. Saldieren Forderungen und Verbindlichkeiten darf man bekannterweise nicht.

Hat da jemand vllt. Erfahrung damit ?

Re: Verschmelzung der 2 Firmen

1. November 2017 18:27

Hallo,

ich bin kein Buchhalter, aber bestünde nicht die Möglichkeit die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen das gleiche Transitkonto (nennen wir es "ForderungsSaldo") auszubuchen.

Nach dem Ausgleich sollten die Salden der Konten in beiden Firmen bis auf das Vorzeichen Identisch sein, und könnten dann wie die anderen Sachkonten verbucht werden. Am Ende sollte 0 herauskommen.

Gruß Fiddi

Re: Verschmelzung der 2 Firmen

9. November 2017 00:17

Schau mal hier:

viewtopic.php?f=68&t=32778&p=123269