20. Oktober 2011 13:07
-nuke- hat geschrieben:
Was für Auswirkung hätte es jetzt die Lagerabgangsmethode, wie Mark Teuber schreibt, auf Standard zu ändern??
Danke für eure Hilfe!!!
Solltet ihr eine prüfungspflichte Kapitalgesellschaft gem. HGB sein, würden auf jeden Fall die Kosten für den Wirtschaftsprüfer steigen. Er wird gleich im Huckepack noch einen CISA mitbringen.
Sonst müßt ihr leider mit dem NAV-Systemhaus, das euch betreut, eine Lösung erarbeiten und viel Zeit und Schweiß einplanen.
Das ist eine ziemliche Sysiphusarbeit, die kaum jemand machen kann (das Wissen fehlt) oder machen möchte (das Wissen ist da, aber man hat keine Lust zu wuseln, zu programmieren, zu testen, zu koordinieren, zu kommunizieren etc.).
Diese Entscheidung kann nur der Geschäftsführer fällen.
Du könntest für ihn eine Entscheidungsvorlage mit mehreren Alternativen anbieten z.B.:
1. Alternative: alles wie gehabt lassen -> Konsequenz: gefährlich, da wenn rauskommt, dann kommt der Wirtschaftsprüfer, das Finanzamt, die Gläubiger, die Eigentümer oder sonstige Stakeholder mit der Keule
2. Alternative: Artikel neu anlegen mit Standard, alte Artikel mit FIFO in der Artikel-Erfassungs-Journale wegbuchen und den Bestand mit "korrektem" EP auf die neuen Artikel zubuchen. Alles händisch versteht sich
3. Alternative: dasselbe wie die 2. Alternative, aber man outsourced das an den NAV-Partner => sehr teuer, aber später wenn der Wirtschaftsprüfer böse guckt, ist man aus der Haftung heraus oder teilt diese mit dem NAV-Partner (vorausgesetzt er läßt sich auf einen Werkvertrag ein, was eher selten sein dürfte, das meiste sind Dienstleistungsverträge mit eingeschränkter Haftung).
Das sind mein ersten Gedankengänge in paar Minuten einfach mal so "dahingesponnen".
Evtl. wäre es hilfreich sich das ganze mit dem WP und seinem CISA anzuschauen, die Mängel zu analysieren und zu dokumentieren.
Dann soll euer Abteilungsleiter Finanzen sich mit euch zusammensetzen, einen Aktionsplan ausarbeiten und dann mit der Wirtschaftsprüfergesellschaft eine betriebswirtschaftliche Beratung vereinbaren, welche als Endzeil ein Konzept haben muss (der WP, der eueren JA testiert, darf nicht gleichzeitig als Berater fungieren, es wird wohl ein anderer WP oder ein CISA, der sich mit NAV auskennt abgestellt).
Wichtig ist jeden Schritt zu planen, zu analysieren, zu dokumentieren, die Verantwortlichkeiten und Termine für diesen Schritt schriftlich festzulegen und von vornherein die Haftung definieren, falls etwas im Änderungsprozeß schiefläuft. Ich gehe davon aus, dass ihr ein größeres Unternehmen seid und damit wirtschaftsprüferpflichtig.
Das Problem insgesamt darf nicht allein in der IT-Abteilung verankert sein. Es ist in erster Linie ein Problem der Geschäftsführung und des Abteilungsleiters Finanzen. Daher sollte evtl. er der Projektleiter für diese Änderung sein.